Wir für sie

  • Erstellen von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude nach den Vorgaben der OIB Richtlinie 6 "Energieeinsparung und Wärmeschutz" in Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie 2010/31/EU und des Energieausweis-vorlagegesetzes (EAVG) sowie der bundesländerrechtlichen Bestimmungen
    (z.B. O.Ö. Bautechnikgesetz)
  • Erstellung von Konzepten über vorgeschlagene Sanierungsmaßnahmen für die Verbesserung und Optimierung der Energieeffizienz des Gebäudes
  • langfristige Archivierung der Daten des Energieausweises