Wir für sie
- Erstellen von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude nach den Vorgaben der OIB-Richtlinie 6 "Energieeinsparung und Wärmeschutz" in Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie 2010/31/EU und des Energieausweis-vorlagegesetzes (EAVG) sowie der bundesländerrechtlichen Bestimmungen
(z.B. O.Ö. Bautechnikgesetz)
- Erstellung von Konzepten über vorgeschlagene Sanierungsmaßnahmen für die Verbesserung und Optimierung der Energieeffizienz des Gebäudes
- langfristige Archivierung der Daten des Energieausweises